Für die Übungen macht es Sinn die Sitzposition vorher einzustellen
gehe zu Modul 1: SitzpositionDer öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiger Bestandteil der Mobilitäts- und Lebenskultur. Für Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Verkehrsangebote ein wichtiger Schritt zur Teilhabe an der Gesellschaft. Durch die eigenständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können Menschen mit Behinderungen ein hohes Maß an Mobilität und ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben genießen. Die Infrastruktur Deutschlands ist durch Verkehrsunternehmen, die sich zu Nahverkehrsbünden zusammengeschlossen haben, sehr gut ausgebaut. Moderne Busse oder Bahnen sind überwiegend mobilitätsgerecht gestaltet und stufenlos, sodass Rollstuhlnutzer*innen Dinge des alltäglichen Lebens meist ohne fremde Hilfe erledigen können. Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren die Infrastruktur modernisiert und barrierefreie Nahverkehrsverbindungen ausgebaut und verbessert. Barrierefreiheit an der Haltestelle bedeutet, dass keine Stufen überwunden werden müssen. Das heißt der Höhenunterschied zwischen der Bahnsteigkante und der Wagenbodenhöhe im Einstiegsbereich ist sehr gering. Des Weiteren muss der Spalt zwischen Kante und Gefährt so gering sein, dass eine Rollstuhlnutzer*in diese problemlos überqueren kann. Damit Rollstuhlnutzer*innen das öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, müssen die Türen außerdem ausreichend breit sein. Dennoch kann es aber vorkommen, dass Verkehrsmittel und Bahnhöfe nicht barrierefrei sind. Dann stellt sich die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Rollstuhlnutzer*innen als Herausforderung dar.
Schwerbehinderte Menschen, die erheblich beeinträchtigt sind, haben einen Anspruch darauf, unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Im Schwerbehindertenausweis müssen die Kennzeichen G, Gl, aG, H oder Bl vermerkt sein. Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind der Schwerbehindertenausweis (in orange oder grün-orange) und ein gültiges Blatt mit Wertmarke. Die Wertmarken müssen beim Versorgungsamt beantragt werden. Je nach Behinderungsgrad muss eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80€ für ein Jahr oder 40€ für ein halbes Jahr geleistet werden. Ist ein B im Ausweis vermerkt, ist die Mitnahme einer Begleitperson erlaubt.
Verkehrsunternehmen bieten Rollstuhlfahrer*innen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen Hilfe bei der Reiseplanung an. Es gibt Servicenummern, die Auskunft darüber geben, ob Bahnhöfe einen Aufzug haben oder Bahnen mit Einstiegshilfen ausgestattet sind. Des Weiteren wird angeboten, dass Mitarbeiter*innen der Verkehrsunternehmen beim Ein- oder Umsteigen oder beim Gepäcktransport helfen. Diese Serviceleistungen muss man allerdings im Voraus bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen anfragen oder buchen.+
Um in einen Bus oder eine Bahn zu gelangen, ist es möglich, dass die/der Fahrer*in eine Rampe ausfährt. Es ist sinnvoll, die/den Fahrer*in durch ein Handzeichen früh genug auf sich aufmerksam zu machen.
Niederflurbahnen sind Bahnen mit besonders tiefliegenden Böden im Innenraum. Damit wird der Einstieg mit einem Rollstuhl erleichtert. Der Spalt zwischen Fahrzeug und Haltestellenbereich ist gering und überwindbar.
In Bussen und Bahnen sind besonders gekennzeichnete Stellplätze für Rollstuhlnutzer*innen vorhanden, die genügend Platz bieten.
Wenn zwischen Boden und Einstiegsbereich ein größerer Höhenunterschied besteht und keine Rampe ausgeklappt werden kann, dann können Sie auch mit den bereits gelernten Techniken zur Überwindung von Kanten in den Bus einsteigen. Zusätzlich können Sie die Türen des Busses zur Hilfe nehmen und sich in den Bus hineinziehen.
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